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AGB Grosshandel:
Warenübergabe und Frachtabwicklung: a) Selbstabholung der Ware: Die Bezahlung der Ware ist bei Verladung in bar fällig. Die Stückzahl wird gemeinsam vom Verkäufer und Käufer beim Verladen gezählt. Der Käufer kontrolliert die Qualität und Stückzahl sorgfältig. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Eigentumsübergabe erfolgt mit vollständiger Bezahlung. b) Anlieferung der Ware: Eventuell anfallende Frachtkosten werden extra ausgehandelt. Bei Anlieferung der Ware durch firmeneigene LKW´s oder durch eine Spedition, wird die Gesamtrechnung (Ware + Frachtkosten), minus evtl.Anzahlung, beim Abladen vom Käufer in bar beglichen. Die Qualität der Ware wird vom Käufer beim Abladen sorgfältig kontrolliert. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Reklamationen bezüglich der Stückzahl, gezählt wird gemeinsam mit dem Fahrer, werden sofort verrechnet. Die Eigentumsübergabe erfolgt mit vollständiger Bezahlung. Gerichtsstand Nürtingen AGB Kulturenverpachtung: Bei Anpachtung einer Kultur werden die Pachtrechte, welche die Firma Beisswenger GmbH besitzt, an den neuen Pächter übertragen. Gepachtet wird nach vorheriger Besichtigung. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Pflege und das Risiko (z.Bsp. Schäden durch Schädlingsbefall, Frost etc.), gehen zu Lasten des neuen Pächters. Bei Kulturen in Dänemark werden die Verzollungen vom neuen Pächter durchgeführt. Gerichtsstand Nürtingen | |
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